Spenden

Gute Politik ist nicht umsonst.

Als neue Listenvereinigung konkurieren wir mit großen, etablierten Parteien. Um unseren Wahlkampf finanzieren zu können, sind wir daher auf Spenden angewiesen. Diese können an die einzelnen Parteien des Bündnisses erfolgen. Über den Verwendungszweck „Plus Brandenburg“ kommen alle Spenden ausschließlich der Listenvereinigung zugute.

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Piratenpartei LV Brandenburg
IBAN: DE53 1605 0000 1000 5581 90
BIC: WELADED1PMB
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse
Verwendungszweck: Zweckspende Landtagswahl Brandenburg 2024, Listenvereinigung Plus Brandenburg, Name, Vorname, Adresse

Alternativ nehmen wir Spenden auch via Paypal entgegen:

Spendenkonto:

Kontoinhaber: ÖDP Landesverband Brandenburg
IBAN: DE46 3702 0500 0009 8152 19
BIC: BFSWDE33XXX
Bank: Bank für Sozialwirtschaft
Verwendungszweck: Zweckspende Landtagswahl Brandenburg 2024, Listenvereinigung Plus Brandenburg, Name, Vorname, Adresse

Spendenkonto:

Kontoinhaber: Volt Brandenburg
IBAN: DE59 1009 0000 2740 3820 58
BIC: BEVODEBBXXX
Bank: Berliner Volksbank eG
Verwendungszweck: Zweckspende Landtagswahl Brandenburg 2024, Listenvereinigung Plus Brandenburg, Name, Vorname, Adresse

Hinweis zur steuerlichen Absetzbarkeit von Spenden

Privatpersonen können Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 3.300 € (bei Zusammenveranlagung 6.600 €) im Kalenderjahr steuerlich geltend machen; bei Zusammenveranlagung sogar bis zu insgesamt 6.600 €.

Die ersten bis zu 1.650 € (bei Zusammenveranlagung 3.300 €) Ihrer Zuwendungen können gem. § 34g EStG direkt zu 50 % von der Steuerschuld abgezogen werden. Die zu zahlende Einkommenssteuer ermäßigt sich somit um bis zu 825 € (bei Zusammenveranlagung 1.650 €).

Weitere bis zu 1.650 € (bei Zusammenveranlagung 3.300 €) Ihrer Zuwendungen sind gem. § 10b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben abzugsfähig – werden also vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Hier hängt die Steuerersparnis von Ihrem persönlichen Steuersatz ab.

Bei der Steuererklärung müssen Spenden auf Seite 2 des „Mantelbogens“ im dafür vorgesehenen Feld eintragen werden. Als Beleg genügt bei Zahlungen bis 300 € in der Regel ein Kontoauszug. Bei größeren Spenden stellen wir Ihnen gerne eine Zuwendeungsbescheinigung aus.

Warum benötigen wir Ihre Adresse?

Aus parteiengesetzlichen Gründen sind wir dazu verpflichtet, die Herkunft aller Spenden nachweisen zu können. Nur auf diese Spenden erhalten wir auch die für uns sehr wichtigen Zuschüsse aus der Parteienfinanzierung (45 % deines Spendenbetrages). Außerdem können wir Dir ohne Ihre persönlichen Angaben keine Zuwendungsbestätigung zur Vorlage beim Finanzamt ausstellen.

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